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Achtung: Die gesetzlichen
Bestimmungen bei Krankheit und Unfall sind z. T. unterschiedlich.
Achten Sie genau darauf, ob es sich um eine Krankheit oder um einen
Unfall handelt, und informieren Sie sich auf der entsprechenden
Unterseite, welche Gesetze anzuwenden sind und wie Sie vorgehen
sollten.
Definition Unfall
«Als
Unfall gilt jede Körperschädigung, die der Versicherte durch plötzlich
auf ihn ein wirkende äussere Gewalt unfreiwillig erleidet. Unfällen
gleichgestellt sind u. a. Vergiftungen sowie Ertrinken.»
Berufsunfallversicherung
Die
obligatorische Berufsunfallversicherung für Arbeitnehmer ist ein Teil der
2. Säule. Alle Nichterwerbstätigen sollten sich auf privater Basis
gegen die Folgen von Unfällen versichern.
Nichtberufsunfallversicherung
Arbeitnehmende
mit mehr als 8 Wochenstunden gemäss Arbeitsvertrag sind sowohl für
Berufs- als auch für Nichtberufsunfälle versichert. Arbeitnehmende mit weniger als 8 Wochenstunden Arbeit sind nur für Unfälle, die
im direkten Zusammenhang mit der Arbeit, bzw. während der
Ausführung der Arbeitsleistung versichert.
Links
Eine
kleine Präsentation zum UVG (Unfallversicherungsgesetz) finden Sie
hier (pdf, Quelle: Oberhänsli und Partner AG).
Das
UVG (Unfallversicherungsgesetz) können Sie hier downloaden (pdf).
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Taggeld
bei Arbeitsunfähigkeit von 80% des versicherten Verdienstes,
ab dem dritten Tag, während 2 Jahren.
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Lebenslängliche
Rente bei Invalidität von 80% des versicherten Verdienstes.
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Invaliden
Kinderrente von 15 % je Kind.
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Integritätsentschädigung
abhängig von der Art der Schädigung, zum
Beispiel: Verlust einer Zehe ergibt ein Kapital von Fr. 4'860.--
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Hilflosenentschädigung
bei dauernder Pflegebedürftigkeit.
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Witwen-
oder Witwerrente von 40% des versicherten Verdienstes, werden
die Voraussetzungen für eine Witwenrente nicht erfüllt wird
eine Witwenabfindung ausbezahlt.
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Waisenrente
von 15%.
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Bestattungskosten
bis Fr. 1'869.--
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Pflegeleistungen
und Arzneimittel durch Arzt, Zahnarzt, Spitalaufenthalt in der
allgemeinen Abteilung.
Während
des Aufenthaltes in einer Heilanstalt wird die für die von der
Unfallversicherung gedeckten Unterhaltskosten folgender Selbstbehalt
abgezogen:
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20
% des Taggeldes, höchstens aber CHF 20.-- bei Alleinstehenden
ohne Unterhaltspflicht oder Interstützungspflicht
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10
% des Taggeldes, höchstens aber CHF 10.-- bei Verheirateten
und Unterhalts- oder Unterstützungspflichtigen
Alleinstehenden, sofern sie für nicht für minderjährige
oder in Ausbildung stehende Kinder zu sorgen haben.
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kein
Abzug bei Verheirateten oder Alleinstehenden die für Kinder
gemäss oben zu sorgen haben.
Der
versicherte Verdienst beträgt maximal Fr. 106'800.-- pro Jahr,
Tagesverdienst Fr. 293.--, übersteigende Lohnteile sind
nicht versichert.
Die
Leistungen der Unfallversicherung können bei Grobfahrlässigkeit
oder Selbstverschulden des Versicherten gekürzt oder sogar
verweigert werden.
Gemäss neuester Rechtssprechung können die Kürzungen höchstens
für 24 Monate beibehalten werden
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Absichtliches
herbeiführen der Schädigung
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Beteiligung
an Raufereien und Schlägereien
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Teilnahme
an Unruhen
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Teilnahme
an Motorrennen
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Boxen,
Catchen, Karate mit Körperkontakt etc.
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Hochgeschwindigkeits-
Skifahren
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Tauchen
in Tiefen von mehr als 40 Meter
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Bungee
Jumping oder ähnliches
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Alkohol
am Arbeitsplatz
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etc.
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Der
Versicherungsschutz kann als Abredeversicherung beim
bisherigen UVG - Versicherer, ab dem 30. Tag nach
Stellenaufgabe, für längstens 180 Tage auf der bisherigen
Lohnbasis verlängert werden. Kosten Fr. 25.-- pro Monat.
Quelle:
http://www.cts-finanz.com/UVG.htm
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