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Das Schweizerische Arbeitsrecht
Institut für Neues Lernen GmbH, Bürglistrasse 6, CH-8304 Wallisellen Tel. 0041 (0) 44 883 75 70, www.neueslernen.ch, Kontakt unter info@neueslernen.ch
Überzeit und Überstunden: Wichtigste Regelungen, Rechte und Pflichten |
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Grundsätzlich muss der Arbeitgeber die Überstunden und die Überzeit entweder mit entsprechender Freizeit kompensieren lassen oder mit einem Lohnzuschlag von 25 % entschädigen. Allerdings kann er im Vertrag die Auszahlung/Kompensation der Überstunden wegbedingen. Das geht bei der Überzeit aber nicht.
Die wichtigsten Artikel aus dem Obligationenrecht (OR) zum Thema «Überzeit/Überstunden»
Die wichtigsten Artikel aus dem Arbeitsgesetz (ArG) zum Thema «Überstunden/Überzeit»
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Links
Hier können Sie das Arbeitsblatt downloaden.
Die Fragen beziehen sich auf das Lehrvideo «Das Schweizerische Arbeitsrecht / 2. Film Überzeit».
| Übungs- und Verständis-Fragen zum Thema «Überzeit» | richtig | falsch |
| Unter «Überstunden» versteht man diejenige Zeit, die über die abgemachte Arbeitszeit hinaus gearbeitet werden muss. | ||
| Das Gesetz sieht vor, dass die Überstunden entschädigt oder mit gleich viel Freizeit kompensiert werden. | ||
| Manche Arbeitnehmenden haben so die Möglichkeit, Überstunden zu «sammeln», bis es ganze Ferientage oder sogar Ferienwochen gibt. | ||
| Wenn der Arbeitnehmer nicht einverstanden ist, die Überstunden mit Freizeit zu kompensieren, dann muss der Arbeitgeber die Überstunden in der Regel auszahlen, und zwar mit einem Zuschlag von 25%. | ||
| Der Arbeitnehmer kann sich weigern, Überstunden zu leisten. Er kann dazu nicht gezwungen werden. | ||
| Der Arbeitnehmer muss Überstunden leisten, wenn sie ihm zugemutet werden können. | ||
| Wenn eine alleinerziehende Mutter ihr Kind vor 18 Uhr im Hort abholen muss, weil der Hort dann schliesst, so kann sie nicht gezwungen werden, Überstunden zu leisten, die dies verunmöglichen. Es ist der Mutter nicht zuzumuten, dass sie ihr Kind vor dem Hort stehen lässt und statt es abzuholen weiter arbeitet. | ||
| Der Arbeitgeber kann im Vertrag eine Klausel einbauen, dass Überstunden nicht bezahlt oder kompensiert werden und dennoch geleistet werden müssen. | ||
| In vielen Jobs, z. B. in gut bezahlten Jobs, in Kaderstellen, in Jobs mit grosser Autonomie oder Verantwortung etc. ist es Usanz (üblich), dass Überstunden ohne Abgeltung geleistet (und zum Voraus schon im höheren Lohn einkalkuliert) werden. | ||
| Wenn der Arbeitnehmer einverstanden ist, dann können auch unbeschränkt viele Überstunden geleistet und abgegolten werden. | ||
| Zum Thema «Überstunden» müssen auch die Ruhezeiten berücksichtigt werden. Es gilt nämlich, dass zwischen Arbeitsschluss und neuem Arbeitsbeginn mindestens 11 Stunden verstreichen müssen. | ||
| Die Ruhezeitregelung gilt auch in Spitälern, bei der Polizei und im Militär. | ||
| Auch Selbstständigerwerbende müssen die Ruhezeitregelung beachten. | ||
| Ein Lehrer darf z. B. nur bis abends um 20 Uhr korrigieren oder den Unterricht vorbereiten, wenn er am andern Tag wieder um 8 Uhr Schule geben muss. | ||
| Wenn ein Arbeitgeber zu wenig Arbeit zu vergeben hat, so kann er die Arbeitnehmenden nach Hause schicken und von ihnen verlangen, dass sie diese freie Zeit nachholen, wenn wieder Arbeit da ist. | ||
| Wenn ein Lehrling Überstunden leisten muss, der der Lehrmeister diese auszahlen will, dann geht man von einem Hilfsarbeiterlohn (also nicht vom Lehrlingslohn) aus und nimmt den Zuschlag von 25 % hinzu. |
Checkliste: Bevor Sie einen Arbeitsvertrag unterschreiben, prüfen Sie
Gibt es eine spezielle Regelung bezüglich Überstunden/Überzeit?
Können Sie dieser Regelung zustimmen?
Sind Sie fähig und willens die verlangten Überstunden zu leisten?
In welchen Momenten müssen oder können Sie sich abgrenzen und "stopp" sagen?
Wenn nichts abgemacht ist, dann gilt das Gesetz (mit 25 % Lohnzuschlag oder Kompensation)
Ist die Arbeitszeit pro Tag, pro Woche, pro Monat oder pro Jahr definiert?
Hat der Arbeitgeber die gesetzliche Höchstarbeitszeit mit Ihnen vereinbart, oder gibt es da noch Spielraum?
Gibt es einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV), der für Sie gilt?
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Fragen zum Nachdenken und Diskutieren |
Antworten |
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