Gemäss
OR (Art. 335b) gilt, wenn nichts anderes vereinbart worden ist, der erste
Monat als Probezeit. Es ist zulässig, die Probezeit bis auf 3 Monate
auszudehnen, wenn dies im Arbeitsvertrag so geregelt ist.
Zweck der
Probezeit
Die
Probezeit dient sowohl der Arbeitgeberin als auch dem Arbeitnehmer zur
Prüfung der längerfristigen Zusammenarbeit im Rahmen des abgemachten
Arbeitsverhältnisses.
Während der
Probezeit gelten besondere Bestimmungen
-
Die Kündigungsfristen sind verkürzt (OR 335b)
-
Es besteht kein Kündigungsschutz (z. B. bei Krankheit des Arbeitnehmers)
-
Eine Kündigung muss nicht begründet werden
-
Die Lohnzahlung bei Krankheit ist begrenzt (gemäss OR 324a)
-
Verlängerung der Probezeit bei Absenzen infolge Krankheit, Unfall,
Militärdienst um die entsprechende Zeit
Die wichtigsten
Artikel aus dem Obligationenrecht
Art.
335b
b.
Kündigungsfristen während der Probezeit
1
Das
Arbeitsverhältnis kann während der
Probezeit jederzeit mit einer Kündigungsfrist
von sieben Tagen gekündigt werden; als
Probezeit gilt der erste Monat eines
Arbeitsverhältnisses.
2
Durch
schriftliche Abrede, Normalarbeitsvertrag
oder Gesamtarbeitsvertrag können
abweichende Vereinbarungen getroffen werden;
die Probezeit darf jedoch auf höchstens
drei Monate verlängert werden.
3
Bei
einer effektiven Verkürzung der Probezeit
infolge Krankheit, Unfall oder Erfüllung
einer nicht freiwillig übernommenen
gesetzlichen Pflicht erfolgt eine
entsprechende Verlängerung der Probezeit
Art.
324a
2.
Lohn bei Verhinderung des Arbeitnehmers
a.
Grundsatz
1
Wird
der Arbeitnehmer aus Gründen, die in seiner
Person liegen, wie Krankheit, Unfall, Erfüllung
gesetzlicher Pflichten oder Ausübung eines
öffentlichen Amtes, ohne sein Verschulden
an der Arbeitsleistung verhindert, so hat
ihm der Arbeitgeber für eine beschränkte
Zeit den darauf entfallenden Lohn zu
entrichten, samt einer angemessenen Vergütung
für ausfallenden Naturallohn, sofern das
Arbeitsverhältnis mehr als drei Monate
gedauert hat oder für mehr als drei Monate
eingegangen ist.
Checkliste: Worauf achte ich während der Probezeit?
Bekomme ich Arbeiten gemäss Jobbeschreibung?
Fühle ich mich den Aufgaben gewachsen? Weder Unter-
noch Überforderung?
Bekomme ich Hilfe oder Unterstützung, wenn ich etwas
noch nicht weiss?
Wie ist der Umgang unter den Mitarbeitenden? Das
Klima? Fühle ich mich wohl?
Sind die Vorgesetzten mit meiner Arbeit zufrieden?
Passe ich in diesen Betrieb?
Besteht Klarheit hinsichtlich der Aufteilung von
Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung?
Getraue ich mich meine legitimen Bedürfnisse
anzumelden?
Bekomme ich alle Informationen, die ich benötige, um
meine Arbeit gut zu machen?
Bin ich selber mit meiner Arbeitsleistung zufrieden?
Gefällt mir diese Tätigkeit?
Sollte ich noch Defizite aufarbeiten? Brauche ich am
Anfang evtl. ein Coaching?
Kann ich zur Firmenphilosophie ja sagen, diese auch
mittragen?
Werden die Arbeitszeiten eingehalten? Umgang mit
Überzeiten?