|
Das Schweizerische Arbeitsrecht
Institut für Neues Lernen GmbH, Bürglistrasse 6, CH-8304 Wallisellen Tel. 0041 (0) 44 883 75 70, www.neueslernen.ch, Kontakt unter info@neueslernen.ch
Lohn: Wichtigste Regelungen, Rechte und Pflichten |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Was für gesetzliche Rechte und Ansprüche auf Lohnzahlungen haben berufstätige Alleinerziehende, wenn das Kind krank ist? Gemäss Arbeitsgesetz muss die Arbeitgeberin "Arbeitnehmern mit Familienpflichten gegen Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses die zur Betreuung kranker Kinder erforderliche Zeit im Umfang bis zu drei Tagen" freigeben. Als Familienpflichten gelten "die Erziehung von Kindern bis 15 Jahren sowie die Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger oder nahestehender Personen". Falls ein grösseres Kind alleine krank zu Hause ist, hat man das Recht auf eine Mittagspause von mindestens 1 ½ Stunden, um das Kind über Mittag zu versorgen. Die Lohnzahlungspflicht entspricht der Regelung wie bei eigener Krankheit. (Art. 324a OR). Quelle und weitere Informationen: http://www.1eltern.ch/arbeitsrecht_kranke_kinder.html
Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (Diskriminierungsverbot)Gleichstellungsgesetz, GlG, vom 24. März 1995 (Stand am 1. Juli 1996)
... Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen aufgrund ihres Geschlechts weder direkt noch indirekt benachteiligt werden, namentlich nicht unter Berufung auf den Zivilstand, auf die familiäre Situation oder, bei Arbeitnehmerinnen, auf eine Schwangerschaft. Das Verbot gilt insbesondere für die Anstellung, Aufgabenzuteilung, Gestaltung der Arbeitsbedingungen, Entlöhnung, Aus- und Weiterbildung, Beförderung und Entlassung.
Erläuterungen zum Lohn
Lohnzahlungen
und arbeitsvertragliche Vereinbarungen sind pro
Stunde, pro Tag oder pro Monat möglich. Der Lohn
kann ein Fixlohn sein. Immer häufiger werden aber
auch variable Lohnmodelle vereinbart. Bei diesen ist
ein Teil des Lohns der Höhe nach von anderen Umständen
abhängig (z.B. dem Geschäftsgang, den vermittelten
Aufträgen etc.). Lohnabzüge
Folgende
Beiträge müssen obligatorisch vom Brutto-Lohn
abgezogen werden:
Es
gibt weder kantonal noch eidgenössisch gesetzlich
festgelegte Mindestlöhne. Allerdings legen die
Kantone für die bewilligungspflichtigen Arbeitseinsätze
(Bewilligungen A,B,F,N,S) Mindestlöhne fest. Einige
- aber nicht alle - Gesamtarbeitsverträge enthalten
verbindliche Mindestlöhne. Der 13. Monatslohn ist nicht vom Gesetz her vorgeschrieben. Wo es ihn aber gibt, ist er ein fester Lohnbestandteil. Wenn die Stelle während dem Jahr verlassen wird, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf den Anteil des 13. Monatslohnes.
Die
Gratifikation ist eine freiwillige Leistung. Wenn
sie regelmässig ausbezahlt wird, kann es aber aus
Gewohnheitsrecht zu einem Anspruch kommen. Die Erhöhung der Lebenshaltungskosten wird oft durch eine Anpassung der Löhne ausgeglichen. Allerdings besteht nur dann eine Verpflichtung, wenn dies im GAV oder im Arbeitsvertrag festgehalten ist. Einige GAV erlauben es den Arbeitgebern, je nach wirtschaftlicher Situation nur einen Teil des Teuerungsausgleichs weiterzugeben.
|
Links zum Thema Lohn und Löhne
Einkommen und Ausgaben der Haushalte im Jahr 2001 (Bundesamt für Statistik)
Spannweite der Bruttolöhne Schweiz (seco, Staatssekretariat für Wirtschaft)
Geschlecht, Alter und Arbeitsmarkt (Fachstelle für Gleichberechtigungsfragen Kanton Zürich)
| Übungs- und Verständis-Fragen zum Thema «Lohn» | richtig | falsch |
| 1. Die Arbeitgeberin muss dem Arbeitnehmer Lohn zahlen, dafür dass der Arbeitnehmer seine Arbeitleistung dem Betrieb zur Verfügung stellt. | ||
| 2. Wenn der Arbeitnehmer ohne Grund nicht zur Arbeit erscheint, kann die Arbeitgeberin einen Lohnabzug vornehmen. | ||
| 3. Das stimmt so nicht. Die Arbeitgeberin muss immer den ganzen abgemachten Lohn bezahlen, auch wenn der Arbeitnehmer einen Blauen nimmt. | ||
| 4. Die Lohnzahlungspflicht ist im Krankheitsfall begrenzt. Im ersten Jahr beträgt sie nach OR nur gerade mal 3 Wochen. | ||
| 5. Die Arbeitgeberin kann ihre Lohnzahlungen auch nur alle 3 Monate vornehmen. Das erspart ihr einen grossen administrativen Aufwand. | ||
| 6. Wenn der Arbeitnehmer in finanzielle Schwierigkeiten gerät, so kann er einen Teil des Lohne zum Voraus beziehen, also z. B. am 15. eines Monats den halben Lohn. | ||
| 7. Der Arbeitnehmer kann auch verlangen, dass ihm grundsätzlich alle Wochen ein Wochenlohn ausbezahlt wird. | ||
| 8. Wenn ein Arbeitnehmer einen Schaden anrichtet (z. B. fährt er mit dem Geschäftsauto betrunken in einen Kandelaber), dann kann ihm die Arbeitgeberin den Lohn solange verweigern, bis die Schulden bezahlt sind. | ||
| 9. Wenn der Arbeitnehmer (im Aussendienst) einen Ausweisentzug kassiert hat, und somit seine Arbeit nicht mehr gemäss Vertrag verrichten kann, so ist die Arbeitgeberin befugt, ihm einen entsprechenden Lohnabzug vorzunehmen. | ||
| 10. Das stimmt nicht. Die Arbeitgeberin muss den vereinbarten Lohn bezahlen. Sie kann den Arbeitnehmer im Betrieb anderweitig beschäftigen. | ||
| 11. Die Arbeitgeberin muss jeden Monat eine schriftliche Lohnabrechnung aushändigen. In dieser Aufstellung sind der Bruttolohn, alle Abzüge, allfällige Kinderzulagen und der Nettolohn ersichtlich. | ||
| 12. Jeder Arbeitnehmer hat Anrecht auf den Teuerungsausgleich. | ||
| 13. Der 13. Monatslohn muss nur bezahlt werden, wenn dies im Vertrag so geregelt ist. Der Arbeitnehmer hat keinen grundsätzlichen Anspruch auf einen 13. Monatslohn. | ||
| 14. Wenn der Arbeitnehmer per Vertrag Anspruch auf den 13. Monatslohn hat und die Firma Ende November eines Jahres verlässt, verliert er diesen. Das muss bei einer Kündigung mit berücksichtigt werden. |
Checkliste: Bevor Sie einen Arbeitsvertrag unterschreiben, prüfen Sie:
Sind im Vertrag Bruttolohn, Nettolohn und die Abzüge aufgeführt worden?
Steht im Vertrag etwas zum Thema 13. Monatslohn oder Gratifikation?
Gibt es aufgrund eines Gesamtarbeitsvertrages einen Mindestlohn und ist dieser garantiert?
Wie ist die Lohnzahlung im Krankheitsfall geregelt? Versichert das Unternehmen die Angestellten mit einer Taggeldversicherung?
Entspricht der abgemachte Lohn dem üblichen Löhnen der Branche oder wurde er gedrückt?
Gibt es eine spezielle Regelung bezüglich Überstunden/Überzeit (Kompensation oder Auszahlung??
Können Sie dieser Regelung zustimmen?
| Fragen zum Nachdenken und Diskutieren | Antworten | ||||
|
|