|
Das Schweizerische Arbeitsrecht
Institut für Neues Lernen GmbH, Bürglistrasse 6, CH-8304 Wallisellen Tel. 0041 (0) 44 883 75 70, www.neueslernen.ch, Kontakt unter info@neueslernen.ch
Kündigung: Wichtigste Regelungen, Rechte und Pflichten |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Links
Hier können Sie das Arbeitsblatt downloaden.
Die Fragen beziehen sich auf das Lehrvideo «Das Schweizerische Arbeitsrecht / 4. Film Kündigung».
Was beachtet werden muss bei der fristlosen Entlassung
Die Kündigung erhalten, das sind Ihre Rechte (Tages-Anzeiger)
Von Verantwortung keine Spur (Tages-Anzeiger)
| Behauptungen zur Übung und Repetition OR 334-335 | stimmt | falsch |
| Ein Lehrvertrag ist befristet und deshalb braucht es am Ende der Lehre keine Kündigung. | ||
| Wenn ein Lehrbetrieb mit dem Lehrling vereinbart, dass er nach der Lehre im Betrieb weiter arbeitet und der Lehrling im Geschäft weitere 3 Monate bleibt, dann gilt das Arbeitsverhältnis als unbefristet und bedarf einer Kündigung, wenn es beendet werden sollte. | ||
| Wenn eine Arbeitnehmerin den Grund für ihre Kündigung nicht angeben will, so kann sie nicht dazu gezwungen werden. | ||
| Wenn ein Arbeitnehmer während der vereinbarten Probezeit von 2 Monaten erkrankt und einen Monat nicht arbeiten kann, so wird die Probezeit um einen Monat verlängert. | ||
| In dieser Verlängerung der Probezeit gelten aber bereits die Kündigungsfristen von Festangestellten. | ||
| Während der Probzeit gilt eine Kündigungsfrist von 2 Wochen. | ||
| Unmittelbar nach der Probezeit gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat. | ||
| Dauert das Arbeitsverhältnis mehr als 9 Jahre, so gilt nach OR eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. | ||
| Arbeitnehmende dürfen während der Kündigungsfrist für Bewerbungsgespräche ohne Lohnabzug frei nehmen. |
|
|
| Behauptungen zur Übung und Repetition OR 336ff | stimmt | falsch |
| Frau Hartmann hat 24 Jahre in der Spedition gearbeitet. Der neue Chef findet, diese Arbeit sei besser für einen Mann geeignet. Er kündigt Frau Hartmann mit der Begründung, die Arbeit sei zu streng für eine Frau. Diese Kündigung ist missbräuchlich. | ||
| Frau Hartmann kann beim Arbeitsgericht Einsprache erheben. | ||
| Nein, Frau Hartmann muss beim Arbeitgeber schriftlich Einsprache erheben und die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses oder eine Entschädigung fordern. | ||
| Dafür hat Frau Hartmann 10 Tage Zeit. | ||
| Wenn der Arbeitgeber und Frau Hartmann sich nicht einigen können, dann hat Frau Hartmann während 180 Tagen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Zeit, eine Klage beim Arbeitsgericht einzureichen. | ||
| Bei einer missbräuchlichen Kündigung kann der Richter eine Entschädigung bis zu 6 Monatslöhnen sprechen. | ||
| Herr Klöti hat seine Stelle direkt nach der Lehre bei einer mittel grossen Firma angetreten. Während seiner RS-Zeit wird ihm gekündigt, da die Firmenleitung entschieden hat, 10 Stellen abzubauen. Diese Kündigung erfolgt zu Unzeit und ist damit ungültig. | ||
| Frau Heiniger hat die Kündigung Ende Juni erhalten. Ihr wurde die Stelle auf den 30. September gekündigt. Frau Heiniger wird kurz darauf schwanger und teilt dem Arbeitgeber mit, dass die Kündigung ungültig sei und sie das Recht habe, weiter in diesem Unternehmen zu bleiben. | ||
| Frau Heiniger hat das Gesetz ein bisschen falsch verstanden. Die Kündigung ist zwar gültig, die Kündigungsfrist wird unterbrochen und geht 16 Wochen nach der Geburt wieder weiter. | ||
| Wäre Frau Heiniger während der Kündigungsfrist krank geworden (statt schwanger), hätte diese Tatsache die gleichen Folgen gehabt, also eine Unterbrechung der Frist und eine Verlängerung der Kündigungszeit. | ||
| Hätte Herr Klöti die Kündigung vor Beginn der RS erhalten, dann wäre sie auch nicht ungültig gewesen, sondern die Kündigungsfrist hätte sich um die Zeit im Militär plus 4 Wochen verlängert. | ||
| Auch Herr Klöti und Frau Heiniger können eine Entschädigung von bis zu 6 Monatslöhnen verlangen. |
|
| Hier finden Sie Schritt für Schritt, was Sie unternehmen, wenn Sie eine ordentliche Kündigung erhalten haben: |
|
Kündigung erhalten |
Prüfen Sie:
|
||
|
1. Aktion |
Was Sie als erstes unternehmen:
|
||
|
2. Aktion Controlling 1: Missbräuchliche Kündigung? |
Als nächstes überprüfen Sie, ob die Kündigung missbräuchlich ist
Aber Achtung: Missbräuchliche Kündigungen (z. B. aufgrund von Mobbing) sind schwer zu beweisen. Informieren Sie sich zuvor bei Ihrer Rechtsschutzversicherung oder bei einer Rechtsauskunftsstelle, z. B. bei der Beobachter Helpline zum Thema Arbeitsrecht.
Falls der Arbeitgeber auf der Kündigung beharrt und auf seinen Entscheid nicht zurück kommt, haben Sie die Möglichkeit beim Arbeitsgericht zu klagen oder zu versuchen, mit dem Arbeitgeber einen Vergleich (mit einem Betrag als Entschädigung zwischen 2 und 6 Monatslöhnen) abzuschliessen.
|
||
|
3. Aktion Controlling 2: Kündigung zur Unzeit? |
Wenn die Kündigung nicht missbräuchlich ist, dann prüfen Sie, ob die Kündigung zur Unzeit erfolgte
Wenn einer dieser Faktoren während der Kündigungsfrist eintritt, so verlängert sich die Kündigungsfrist. Wenn Sie also z. B. während der Kündigungsfrist Militärdienst leisten müssen oder krank werden, so gelten diese Zeiten als Sperrfrist und die Kündigungsfrist verlängert sich entsprechend (in der Regel per Monatsende, also z. B. 20 Tage Krankheit ergibt eine zusätzliche Kündigungsfrist von 1 Monat).
|
||
|
4. Aktion Arbeitszeugnis verlangen |
Treffen obige Umstände nicht zu, dann müssen Sie die Kündigung akzeptieren. Als nächstes verlangen Sie ein Arbeitszeugnis. Gemäss OR 330a haben Sie jederzeit das Recht ein Arbeitszeugnis zu verlangen. In der Regel benötigt der Arbeitgeber dafür 2-3 Wochen. Es ist nicht zulässig, dass der Arbeitgeber das Zeugnis hinauszögert oder verweigert.
Prüfen Sie das Zeugnis genau, ob die Formulierungen den Tatsachen entsprechen und ob die Aufzählungen vollständig sind. Beachten Sie hierzu die Ausführungen auf der Seite "Arbeitszeugnis" in diesem Web.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie Ihren Arbeitgeber als Referenz angeben können (weil Sie nicht sicher sind, ob er genug gut über Sie spricht), dann können Sie jemanden beauftragen, der fingiert eine Referenzauskunft über Sie einholt. Danach wissen Sie in etwa, mit welchen Referenzauskünften ein möglicher zukünftiger Arbeitgeber bedient wird.
|
||
|
5. Aktion Stellensuche |
Nun beginnen Sie mit der systematischen Stellensuche.
Beachten Sie hierzu die Ausführungen auf der Seite "Stellensuche" in diesem Web.
|
||
|
6. Aktion Bewerbungen schreiben
|
Reagieren Sie auf Inserate
und mündliche Informationen, schreiben Sie aber auch Blind-Bewerbungen.
Beachten Sie hierzu die Ausführungen auf der Seite "Bewerbung" in diesem Web. |
||
|
7. Aktion Anmeldung beim RAV
|
Melden Sie sich sobald als möglich, aber
spätestens am 1. stellenlosen Tag beim nächsten RAV (Regionale Arbeits-Vermittlungsstelle)
an und lassen Sie sich beraten.
Beachten Sie auch die Ausführungen auf der Seite "Arbeitslosigkeit" in diesem Web. |
| Hier finden Sie die ersten Schritte für den Fall, dass Sie eine fristlose Kündigung erhalten haben: |
|
Fristlose Kündigung erhalten |
Prüfen Sie:
|
|
1. Aktion |
Was Sie als erstes unternehmen:
|
|
2. Aktion Arbeitszeugnis verlangen |
Als nächstes verlangen Sie ein Arbeitszeugnis.
Prüfen Sie das Zeugnis genau, ob die Formulierungen den Tatsachen entsprechen und ob die Aufzählungen vollständig sind. Beachten Sie hierzu die Ausführungen auf der Seite "Arbeitszeugnis" in diesem Web.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie Ihren Arbeitgeber als Referenz angeben können (weil Sie nicht sicher sind, ob er genug gut über Sie spricht), dann können Sie jemanden beauftragen, der fingiert eine Referenzauskunft über Sie einholt. Danach wissen Sie in etwa, mit welchen Referenzauskünften ein möglicher zukünftiger Arbeitgeber bedient wird.
|
|
3. Aktion (Option) Klage beim Arbeitsgericht |
Der Gang zum Arbeitsgericht muss gut geprüft werden. Lassen Sie sich zuvor eingehend beraten. Wenn die fristlose Kündigung zu Unrecht erfolgte, dann formulieren Sie eine Klageschrift zuhanden des Arbeitsgerichtes.
|
|
4. Aktion Stellensuche |
Nun beginnen Sie mit der systematischen Stellensuche.
Beachten Sie hierzu die Ausführungen auf der Seite "Stellensuche" in diesem Web.
|
|
5. Aktion Bewerbungen schreiben
|
Reagieren Sie auf Inserate
und mündliche Informationen, schreiben Sie aber auch Blind-Bewerbungen.
Beachten Sie hierzu die Ausführungen auf der Seite "Bewerbung" in diesem Web. |
|
6. Aktion Anmeldung beim RAV
|
Melden Sie sich am nächsten Tag beim RAV (Regionale Arbeits-Vermittlungsstelle)
an und lassen Sie sich beraten.
Beachten Sie auch die Ausführungen auf der Seite "Arbeitslosigkeit" in diesem Web. |
| Fragen zum Nachdenken und Diskutieren | Antworten | ||||
|
|