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Die
Situation auf dem Schweizerischen Arbeitsmarkt ist nach wie vor
angespannt. Der prognostizierte Wirtschaftsaufschwung blieb begrenzt und
hatte kaum Auswirkungen auf die Stellensituation. Im Kanton Zürich ist
jeder 4 Arbeitslose ein junger Erwachsener zwischen 20 und 29 Jahren alt.
Die Arbeitslosenquote selbst ist in der Schweiz immer noch über 4 %, im
Kanton Zürich gar bei 4.9 %.
Prüfen
Sie hier, ob Sie Anspruch auf Leistungen der Arbeitslosenkasse haben. Sie
müssen folgende Bedingungen erfüllen:
-
Sie
müssen ganz oder teilweise arbeitslos sein.
-
Sie
müssen mindestens 2 Tage Lohnausfall haben.
-
Sie
müssen in der Schweiz wohnen und angemeldet sein.
-
Sie
müssen die obligatorische Schulzeit hinter sich haben.
-
Sie
dürfen noch nicht im Rentenalter sein.
-
Sie
müssen innerhalb der letzten 2 Jahre mindestens 12 Monate gearbeitet
und Beiträge entrichtet haben. (Es gibt wenige Ausnahmen:
Wiedereinsteigerinnen nach Babypause oder Scheidung, Maturanden ...)
-
Sie
müssen vermittlungsfähig sein (willens und fähig, eine
entsprechende Arbeit zu tun und gesund).
-
Sie
müssen den Aufgeboten und Anweisungen des RAV Folge leisten.
Sich mit dem Thema
«Arbeitslosigkeit» auseinander zu setzen ist schwierig. Hat es doch
nebst den rechtlichen und versicherungstechnischen Aspekten sehr viel mit
einem selbst zu tun. Plötzlich muss man sich ganz anders mit sich und der
eigenen Berufskarriere auseinander setzen als einem lieb ist. Es lohnt
sich trotz allem einen «kühlen Kopf» zu bewahren. Gehen Sie dabei
schrittweise vor:
1.
Kündigung prüfen
- Ist
die Kündigung korrekt?
- Sind
keine Sperrfristen tangiert?
- Kenne
ich den Kündigungsgrund?
- Sind
die Kündigungsfristen eingehalten?
- Falls
Sie selber aus gesundheitlichen Gründen kündigen, brauchen Sie ein
Arztzeugnis!
2.
Arbeitszeugnis prüfen
- Habe
ich ein korrektes und wahrheitsgetreues Arbeitszeugnis bekommen
- Wurde
nichts vergessen, ist das Arbeitszeugnis vollständig?
- Kann
ich mit diesem Arbeitszeugnis auf Stellensuche gehen?
3.
Anmeldung beim RAV
- Melden
Sie sich beim regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) möglichst
früh.
- Nehmen
Sie folgende Dokumente mit:
-
AHV-Ausweis
-
Wohnsitzbestätigung oder
Ausländerausweis
-
Arbeitsvertrag
-
Kündigungsschreiben
-
Zeugnisse
-
Weiterbildungsnachweise
-
Bewerbungsunterlagen
-
Kopien aller
verschickten Bewerbungen
-
Formular E 301 für EU-Bürger/innen
4. Anmeldung
Arbeitslosenkasse
Bei
Ihrer Gemeinde erhalten Sie eine Liste von Arbeitslosenkassen in Ihrem
Kanton. Sie können die Kasse frei wählen. An die gewählte Kasse
sind Sie dann während der ganzen Rahmenfrist gebunden. Um
Arbeitslosenentschädigung zu erhalten (die Ihnen jeden Monat von
Ihrer Arbeitslosenkasse ausbezahlt wird), müssen Sie der gewählten
Kasse folgende Dokumente vorlegen: das Formular "Antrag auf
Arbeitslosenentschädigung", eine Kopie Ihrer Anmeldeunterlagen
beim RAV und die Arbeitgeberbescheinigungen
5.
Hier finden Sie die wichtigsten Formulare des seco
-
Antrag
auf Arbeitslosenentschädigung
-
Arbeitgeberbescheinigung
-
Bescheinigung
über Zwischenverdienst
-
Nachweis
der persönlichen Arbeitsbemühungen
-
Arztzeugnis
6. Suchen Sie
schon während der ganzen Kündigungszeit eine neue Stelle und bewahren
Sie die Kopien auf.
Diese
Dokumente müssen Sie im RAV vorweisen, ansonsten können Ihnen
Einstelltage (Wartetage) verfügt werden, und Sie erhalten später
erst Arbeitslosengelder.
7.
Bemühen Sie sich um einen Zwischenverdienst, auch wenn es nur eine
Teilzeitstelle ist.
Als
Zwischenverdienst gilt jedes Einkommen aus selbständiger oder
unselbständiger Erwerbstätigkeit, das Sie während der
Arbeitslosigkeit erzielen. Dieser Zwischenverdienst muss orts- und
betriebsüblich entschädigt werden. Sie haben Anspruch auf den
Verdienstausfall im Rahmen Ihres Taggeldansatzes (70/80 Prozent),
solange der erzielte Verdienst nicht als zumutbar gilt.
8.
Nebst der Stellensuche lohnt sich ein Bewerbungs-Coaching oder allenfalls
auch eine Standortbestimmung/Laufbahnberatung. Eine solche können Sie
beim RAV beantragen oder beim einem regionalen BIZ
(Berufsinformationszentrum: fragen Sie zuvor nach den Kosten!) oder bei
einem Laufbahnberater/bei einer Laufbahnberaterin buchen (machen Sie
Preisvergleiche!).
9.
Taggelder kriegen Sie in der Regel ab dem 6. Tag der
Arbeitslosigkeit
-
Ausser
wenn Ihr Lohn sehr tief ist
-
oder
bei einem Beruf mit natürlicherweise vielen Stellenwechseln
-
In
der Regel erhalten Sie 70% des ehemaligen Lohnes (80% wenn Sie Kinder
haben, invalid sind oder einen sehr tiefen Lohn hatten).
-
Der maximal
versicherte Lohn ist derzeit Fr. 8'900.- pro Monat.
-
Wenn
Sie Kinder haben, dann bekommen Sie auch Kinderzulagen (anmelden!)
-
In
der Regel haben Sie Anspruch auf maximal 400 Tage Arbeitslosengelder
(Ausnahmen für Invalide und Personen kurz vor Erreichung des
Rentenalters, frühestens ab 55. Altersjahr)
-
Wenn
Sie selber gekündigt haben oder selber Schuld sind, dass Sie die
Stelle verloren haben, dann verfügt das RAV Einstelltage (1-60 Tage).
-
Auch
wenn Sie sich zuwenig um Arbeit bemühen, zuwenig kooperieren oder die
Anweisungen missachten, brummt Ihnen das RAV Einstelltage auf.
-
Zudem
kann das RAV neben den üblichen 5 Wartetagen zusätzliche Wartetage
verordnen. Z. B. Bei jungen Erwachsenen unter 25 Jahren, die noch
keine Kinder haben und über keinen Berufsabschluss verfügen.
10.
Zugewiesene Arbeiten durch das RAV
- Im
Prinzip müssen Sie alle Arbeiten annehmen, solange sie zumutbar sind
- Wenn
der Arbeitsweg nicht länger als 2 Stunden pro Weg dauert
11.
Beschäftigungsprogramm
- Sie
werden in ein Beschäftigungsprogramm integriert (100%) und kriegen
während dieser Zeit die üblichen Taggelder.
- Sie
müssen in dieser Zeit weiterhin Arbeit suchen!
12.
Unfallversicherung und Krankentaggeldversicherung
Bei
Ihrer privaten Krankenkasse oder Krankenversicherung können Sie eine
Krankentaggeldversicherung abschliessen. Sie bekommen nämlich nur
während den ersten 30 Tagen einer Krankheit (mit Arztzeugnis)
weiterhin Arbeitslosengelder. Danach ist Ende. Versichern Sie sich
deshalb für die Zeit danach mit einer eigenen Versicherung.
Eigentlich
sind Sie während der Dauer von Arbeitslosentaggeldern gegen Unfall
versichert (SUVA). Trotzdem wird empfohlen, bei der privaten
Krankenkasse oder Krankenversicherung den Unfallzusatz zu vereinbaren,
da es immer wieder zu nicht voraussehbaren Versicherungslücken kommen
kann.
Noch
mehr Informationen finden Sie in der Broschüre des seco (pdf) hier zum
downloaden.
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